VERGABE- UND GEBÜHRENORDNUNG FÜR DIE NUTZUNG VON STÄDTISCHEN EINRICHTUNGEN
vom 01.04.2012
1.
Die Stadt Hattersheim am Main stellt Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, Freizeitgestaltung, Förderung des kulturellen Lebens, Erwachsenenbildung sowie des politischen Lebens zur Verfügung.
2.
Die Stadt Hattersheim am Main überlässt den Mietern die Räume und Einrichtungsgegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand.
3.
a) Anträge auf Nutzung von Räumen sind an den Magistrat der Stadt Hattersheim am Main, vertreten durch das KulturForum Hattersheim
e. V., Im Nassauer Hof 1, 65795 Hattersheim am Main zu richten.
4.
5.
Das erteilte Nutzungsrecht angemieteter Räume kann ohne Zustimmung der Stadt Hattersheim am Main nicht auf Dritte übertragen werden.
6.
Über die Genehmigung von Märkten, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen entscheidet im Einzelfall grundsätzlich der Magistrat der Stadt Hattersheim am Main. Militaria-Ausstellungen dürfen nicht in städtischen Räumlichkeiten durchgeführt werden.
7.
Die Mieter verpflichten sich, mit dem Mobiliar und allen sonstigen Einrichtungsgegenständen sorgsam und pfleglich umzugehen. Sie haften für alle vorsätzlich oder fahrlässig durch sie oder die Besucher ihrer Veranstaltung verursachten Schäden.
8.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Benutzung zeitweise oder auf unbestimmte Zeit entzogen werden.
9.
Die Vergabe von Räumen erfolgt gemäß der Vergabe- und Gebührenordnung durch das KulturForum oder durch das Referat für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales im Auftrag der Stadt Hattersheim am Main.
Für die Anmietung eines Raums werden für private, gewerbliche oder außerörtliche Nutzer pro m² 2 Euro Miete erhoben.
Mit Ausnahme von Dauerbelegungen wird (zusätzlich) für alle Anmietungen (auch für Vereine) eine Reinigungspauschale in Höhe von 0,40 Euro pro m² erhoben.
Die Räume sind dennoch in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen.
Angemietete Küchen müssen vom Nutzer selbständig gereinigt werden. Verwendetes Inventar (Geschirr, Bestecke etc.) muss gespült in die dafür vorgesehenen Schränke eingeräumt werden.
a) Folgende Buchungen werden bevorzugt behandelt:
- städtische Veranstaltungen
- Veranstaltungen des KulturForums
- Dauerbelegungen durch ortsansässige Vereine
- Einzelbelegungen durch ortsansässige Vereine
- Saisonbelegungen (wie z. B. durch den Verein für Volksbildung)
- Einzelbelegungen durch Privatpersonen
-
Dauerbelegungen durch Privatpersonen
b) Folgende Institutionen erhalten die Räumlichkeiten kostenfrei
- Hattersheimer Vereine
- Hattersheimer Verbände
- Hattersheimer soziale Einrichtungen
- Politische Parteien aus Hattersheim am Main
c) Vereine haben ihre Veranstaltungen bis spätestens Ende Juni eines jeden Jahres für das nächste Jahr anzumelden.
d) Folgende Veranstaltungen sind gebührenpflichtig:
-
alle privaten Veranstaltungen sowie Veranstaltungen von Vereinen, Gruppierungen und sonstigen Organisationen, die nicht im Stadtgebiet ansässig sind,
- alle gewerblichen Veranstaltungen. Ortsansässige Gewerbetreibende erhalten für die Nutzung der Räume eine Ermäßigung von 50 % des Mietpreises.
Die Benutzungsgebühr kann teilweise oder ganz erlassen werden, wenn die Veranstaltung im Interesse der Stadt Hattersheim am Main ist. Im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister der Stadt Hattersheim am Main.
e) Die endgültige Genehmigung für Privatveranstaltungen kann frühestens sechs Monate vor dem beantragten Termin erfolgen.
f) Die Stadt Hattersheim am Main behält sich vor, im Einzelfall eine Kaution bis zu 2.000 € festzulegen.
10.
Räumlichkeiten in Hattersheim
a) Nassauer Hof
Festsaal: 200 € (zzgl. 40 € Reinigungspauschale)
- Die maximale Personenzahl im Festsaal ist auf 50 Personen begrenzt.
- Eigenbewirtung ist nicht gestattet. Die Bewirtschaftung obliegt dem Pächter des Restaurants Nassauer Hof.
Clubraum: 200 € (zzgl. 40 € Reinigungspauschale)
Feierlichkeiten jeglicher Art sind im Clubraum untersagt.
b) Altmünstermühle
Café: | 148 € (zzgl. 30 € Reinigungspauschale) |
Küche: | 24 € |
Tanzraum: | 120 € (zzgl. 24 € Reinigungspauschale) |
Gewölbekeller: | 70 € (zzgl. 14 € Reinigungspauschale) |
- Ab 20 Uhr ist der Geräuschpegel zu reduzieren.
Nach Veranstaltungsende haben die Mieter dafür zu sorgen, dass alle Lichter gelöscht, die Eingangstüren und Fenster verschlossen sind.
Veranstaltungsschluss ist generell 22 Uhr.
c) Begegnungszentrum in Eddersheim
Saal: | 232 € (zzgl. 46 € Reinigungspauschale) |
Kolleg: | 126 € (zzgl. 25 € Reinigungspauschale) |
Küche: | 20 € |
Bei Nutzung des Saales ist für das Kolleg keine Küchenbenutzung möglich.
- Nach Veranstaltungsende haben die Mieter dafür zu sorgen, dass alle Lichter gelöscht, die Eingangstüren und Fenster verschlossen sind.
- Veranstaltungsschluss ist generell 0:00 Uhr.
d) Alter Posthof
Innenhof: | 100 € Reinigungspauschale |
Kutschersaal: | 230 € (zzgl. 46 € Reinigungspauschale) |
Volksbildungsraum 1: | 146 € (zzgl. 29 € Reinigungspauschale) |
Volksbildungsraum 2: | 150 € (zzgl. 30 € Reinigungspauschale) |
Volksbildungsraum 3: | 148 € (zzgl. 30 € Reinigungspauschale) |
-
Feierlichkeiten jeglicher Art sind im Kutschersaal sowie in den Volksbildungsräumen untersagt.
-
Eine Nutzung des Innenhofes durch Privatpersonen, Gewerbetreibende und auswärtige Vereine/Gruppen oder sonstige Institutionen ist nicht möglich.
-
Die Bestuhlung im Innenhof ist grundsätzlich vom Veranstalter aufzubauen und nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. Für die Beschallung hat jeder Veranstalter selbst zu sorgen.
-
Veranstaltungsschluss ist generell 0:00 Uhr
(siehe Benutzungsordnung).
e) Stadthalle
Bei gewerblichen, privaten und außerörtlichen Vereins-Veranstaltungen in der Stadthalle obliegt dem Pächter das alleinige Bewirtungsrecht.
Ortsansässige Vereine müssen zwecks Catering zunächst mit dem Hallenwirt in Verhandlung treten, können nach Angebotsabgabe dann aber auch über einen externen Caterer bzw. eine vereinsinterne Bewirtung entscheiden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen der Stadt Hattersheim am Main und des KulturForum Hattersheim e. V.
Für private Feierlichkeiten und Veranstaltungen von Vereinen/Gruppierungen und sonstige Einrichtungen der Personengruppe gemäß Punkt 9 d) der Gebührenordnung, beträgt die Benutzungsgebühr pro Tag (Auf- und Abbau wird als ein Tag berechnet)
Saal inkl. Foyer: | 1.400 € (zzgl. 280 € Reinigungspauschale) |
Foyer: | 600 € (zzgl. 120 € Reinigungspauschale) |
Büchereiraum: | 154 € (zzgl. 31 € Reinigungspauschale) |
Gesamte Halle: | 1.554 € (zzgl. 311 € Reinigungspauschale) |
Bei gewerblichen Veranstaltungen: zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Gebührensätze beinhalten: Strom, Wasser und Heizung.
Eine Dauernutzung wird nur ortsansässigen Vereinen im ehemaligen
Büchereiraum von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr gewährt.
Veranstaltungsschluss ist generell 0:00 Uhr. Bis zu dieser Zeit steht ein Hausmeister zur Verfügung. Jede Stundenverlängerung für den Hausmeister kostet 100 €. Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Veranstaltung.
Pächterregelung
Mietet der Pächter für eigene Veranstaltungen (wie z. B. für einen Silvesterball) die Räume, so werden diese dem Pächter gegen eine Gebühr von 50 % zur Verfügung gestellt.
Dem Pächter obliegen bei Bewirtung von Veranstaltungen:
- Schließdienst (Auf- und Abschließen der Einrichtung)
- Stellen und Abräumen der Bestuhlung und Kulissen
Bestuhlung
-
Der Auf- und Abbau der Bestuhlung für den Mieter/die Mieterin der Personengruppe 9 b) der Vergabe- und Gebührenordnung wird durch den Hausmeister unter Mithilfe des Mieters/der Mieterin kostenfrei vorgenommen. Der Abbau hat bis 12 Uhr des darauf folgenden Tages zu erfolgen.
-
Für Mieter/Mieterinnen der Gruppe 9 d) der Vergabe- und Gebührenordnung wird der Auf- und Abbau der Bestuhlung durch den Hausmeister unter Mithilfe von Hilfskräften gegen eine Gebühr von 35 € pro Person/Std. durchgeführt. Die Personengruppe 9 b) kann hiervon Gebrauch machen. Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung.
Bühnenbeleuchtung und Beschallung
Die Bühnenbeleuchtung und Bühnenbeschallung wird für Mieter/Mieterinnen der Personengruppe 9 b) und 9 d) der Vergabe- und Gebührenordnung durch den Hausmeister gegen eine Gebühr von
15 €/Std. vorgenommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung.
Inventarnutzung
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Inventarnutzung durch die Personengruppe gemäß Punkt 9 b) der Vergabe- und Gebührenordnung ist, außer der Tribünenerhöhung, kostenfrei.
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Inventarnutzung durch die Personengruppe gemäß Punkt 9 d) der Vergabe- und Gebührenordnung ist gemäß der nachfolgenden Auflistung kostenpflichtig. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung.
Art: | Einzelpreis: |
Mikrofone normal: | 10 € |
Mikrofone drahtlos: | 20 € |
Ansteckmikrofon: | 20 € |
CD-Player: | 10 € |
Flügel ungestimmt: | 50 € |
Flügel gestimmt: | 150 € |
Stellwand: | 10 € |
Tribünenerhöhung:* | 350 € (inkl. Auf- und Abbauzeit) |
Bühnenpodeste: | 15 € |
Vitrinen: | 20 € |
Leinwand (1,60 m x 1,60 m): | 10 € |
Projektionstisch: | 10 € |
Rednerpult: | 10 € |
* wird vom Hausmeister auf- und abgebaut.
Die Vergabe- und Gebührenordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.
Hattersheim am Main, im Dezember 2011
Der Magistrat
der Stadt Hattersheim am Main